Spiel- und Platzordnung des TC Poing

Spielberechtigt sind Mitglieder mit gültiger Spielmarke und Gäste mit ausgefüllten Gästemarken. (siehe Gebührenordnung) Das Belegen eines Platzes erfolgt durch Einhängen der Spielmarken auf den linken Haken unter der für diesen Platz vorgesehenen Uhr. Die Uhr ist auf den Zeitpunkt des Beginns der Belegung zu stellen. Dadurch erwerben zwei Spieler (Einzel) Spielrecht für eine Stunde, vier Spieler (Doppel/Mixed) Spielrecht für zwei Stunden. Nach Einhängung muß mindestens einer der Spieler/innen auf der Anlage anwesend bleiben. 

Nachfolgende Paarungen können sich für die Zeit nach Ablauf des derzeitigen Spielrechts vormerken lassen; durch Einhängen ihrer Spielmarken auf den 2. bzw. 3. Haken rechts daneben. Ca. 5 Minuten vor Ablauf der vorangehenden Spielzeit zeigen die nachfolgenden Spieler ihren Anspruch den derzeit Spielenden an. Vor Beginn der neuen Spielzeit werden die neuen Spielmarken auf den 1. Haken gehängt und die Uhr auf die neue Beginnzeit gestellt. Wird das zustehende Spielrecht nicht innerhalb von 5 Minuten in Anspruch genommen, so erhält eine nachfolgende Paarung sofortiges Spielrecht.

Sollte nach Ablauf der regulären Spielzeit kein Anspruch durch eine neue Spielerpaarung angezeigt werden, so können die Spieler ohne Neueinstellung der Uhr solange weiterspielen, bis der Platz von anderen Spielern beansprucht wird.

Spielberechtigung  Jugendlicher:

 Platz  Einschränkung / Auflage
 6  täglich unbegrenzt
 5  täglich unbegrenzt mit einem Erwachsenen 
 1-5 und 7  an Werktagen bis 18:00 Uhr

Spielberechtigung Jugendlicher an Sonn- und Feiertagen

freie Plätze dürfen von Jugendlichen belegt und auch die angefangene Stunde beendet werden. Reservierung von Doppelstunden (bei 4 Spielern) und Vorreservierung der nächsten Stunde (2. Haken) ist nicht gestattet.

Mitgliedern im 18. Lebensjahr und in Ausnahmefällen früher. (Azubis, Ganztagsschüler) können auf Antrag gegen Vollbeitrag Erwachsenden-Spielrecht erwerben.

Regeln für die Nutzung der Tennisplätze

Einzelne Plätze können durch den Vorstand für das Mannschaftstraining reserviert werden. Die für jeden Platz reservierten Zeiten sind an der jeweiligen Uhr angeschlagen. Das Spielrecht endet zu diesen Zeiten, auch wenn weniger als eine Stunde gespielt wurde.

Einzeltrainerstunden sollen auf Platz 6 durchgeführt werden. Eine Vorreservierung hierfür ist nicht möglich.

Während der Medenspiele oder festgelegter Turniere sperren Sportwart oder Mannschaftsführer die benötigten Plätze durch Einhängen von Turniermarken und geben diese sobald als möglich wieder für den allgemeinen Spielbetrieb frei.

Das Betreten der Spielfelder ist nur mit Tennisschuhen (Profil) erlaubt.

Trockene Plätze sind vor dem Spielen zu berieseln. Die Platzbenutzer haben vor Ablauf der regulären Spielzeit den Platz abzuziehen. (kreisförmig von außen nach innen) und die Linien zu putzen.
Zuschauer und Tiere dürfen nicht mit auf den Platz. Eltern werden gebeten, Kleinkinder nicht mit auf den Platz zu nehmen.

Tennisplätze nicht bespielen, wenn

  • es regnet oder nach Regen die Plätze „glänzen“, also rutschig sind
  • noch Pfützen vorhanden sind
  • der Platz so nass ist, dass beim Gehen Fußabdrücke bleiben, auch stellenweise
  • der Platz so weich ist, dass beim Spielen „tiefere Spuren“ entstehen
  • nach Unwetter Blätter, Blütenauf dem Platz liegen  (dann erst mit Matte aus dem Platz ziehen)

 

Gebührenordnung für Gastspieler auf unserer Anlage: 

Gebühren gelten für Werktage, Sonn- und Feiertage

Erwachsene:

Einzel:       1 Gast oder passives Mitglied:    10 € pro Stunde

Doppel:     1 Gast oder passives Mitglied:    10 € für 2 Stunden

 

Kinder und Jugendliche:

Einzel:       1 Gast:   2,50 € pro Stunde

Doppel:     1 Gast:   2,50 € für 2 Stunden

 

(Ein passives Vereinsmitglied ist einem Gastspieler in Bezug auf die Gebührenordnung gleichzusetzen)

13.08.2008

Der Vorstand